kfz-versicherungDie Kfz-Versicherung wechseln ist in der Regel nur zum Jahreswechsel möglich. Alle Versicherer handeln neue Konditionen aus und wer beim Vergleich einen günstigeren Tarif entdeckt, kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Oftmals werden die Beiträge auch zum Jahreswechsel angehoben. Dies ist ebenfalls ein Grund für eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Diese Möglichkeit ist gesetzlich geregelt. Der Versicherer ist verpflichtet, seinen Kunden über die Beitragserhöhung mindestens einem Monat im Voraus anzukündigen. Wurde er davon in Kenntnis gesetzt, beginnt sein Sonderkündigungsrecht für seine Kfz-Versicherung.

Stichtag hierfür ist der 30.11. eines jeden Jahres. Gerne benachrichtigen die Versicherer aber erst nach diesem Zeitraum und weisen dann daraufhin, dass ein Wechsel erst im darauffolgenden Jahr möglich sei. Dies stimmt aber nicht, denn auch nach dem 30.11. können Sie noch von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nach dem Erhalt der Mitteilung bleibt Ihnen noch genau ein Monat für den Wechsel, selbst wenn sich der Zeitpunkt im neuen Jahr befindet. In diesem Fall geben Sie die Sonderkündigung rückwirkend in Auftrag und der Versicherer muss schon gegebenenfalls eingezogene Beiträge zurück erstatten.

Sonderkündigung in anderen Fällen

Es kommt vor, dass ein Kunde zum sofortigen Zeitpunkt oder zumindest in kurzer Zeit seine Kfz-Versicherung wechseln möchte. Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein anderer Sonderfall eingetreten ist. Eine Möglichkeit besteht beim Fahrzeugwechsel.

Für jedes neue Auto im Besitz des Kunden muss ein neuer Tarif errechnet werden, doch nicht immer will der Versicherte auch bei der Gesellschaft bleiben. Man kann also das neue Auto zum Anlass nehmen und durch einen Vergleich einen besseren Tarif finden. Mit dem Fahrzeugwechsel steht dann auch neuen Anbietern nichts mehr im Wege.

Ein anderer gern genutzter Grund für die Sonderkündigung ist ein Schadensfall. Hierbei kann sowohl der Kunde, als auch der Versicherer den Vertrag auflösen. Wer zu diesem Moment einen Wechsel möchte, kann dies laut Gesetz auch tun.

Tipp: KFZ-Versicherungsvergleich